28.3.2012
Helfen Sie mit im Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken! Nutzen Sie die Möglichkeit, bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, acsi und FRC) eine Beschwerde wegen Verletzung des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzureichen!
Folgende unlauteren Geschäftspraktiken können ab April 2012 angezeigt werden:
1. | Adressbuchschwindeleien (z.B. Registereinträge in nutzlosen Branchenverzeichnissen, Telefonbücher, Scheinregistern oder Verzeichnissen anderer Art).[a] |
2. | Unerwünschte Werbeanrufe (Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch).[b] |
3. | Schneeball-, Lawinen- oder Pyramidensysteme.[c] |
4. | Undurchsichtige Verkaufsanbieter im Internet (z.B. unklare oder unvollständige Angaben über Identität).[d] |
5. | Gewinnversprechen, welches die Auszahlung des Gewinns von einem Kauf oder einer anderen Handlung (z.B. Teilnahme an einer Werbe- oder Verkaufsveranstaltung) abhängig machen.[e] |